Liebe Eltern,
laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten folgende Dokumente als 2G-Nachweis für Schülerinnen und Schüler:
- Schülerausweis
- Schulbescheinigung
- Kopie des letzten Jahreszeugnisses
- Nachweis eines Schüler-Abos (Fahrkarte / SchoolCard)
- sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule
Mit diesen Dokumenten erhalten auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler Zutritt zu 2G-Veranstaltungen oder in der Alarmstufe beispielsweise Zutritt zur Gastronomie.
DIE SCHULLEITUNG HAT NUN ENTSCHIEDEN, ALLEN KINDERN DER FALKENSTEINSCHULE EINE SCHULBESCHEINIGUNG AUSZUSTELLEN. DIE BESCHEINIGUNGEN WERDEN ÜBER DIE KLASSENLEHRKRÄFTE AUSGETEILT. SIE MÜSSEN DESHALB DIESBEZÜGLICH KEINE WEITEREN SCHRITTE UNTERNEHMEN.