Diese Webseite verwendet Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Wenn Sie unsere Webseite nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
  • Ansicht Treppe neu
  • Aula neu
  • Grundschule innen neu
  • Schule innen 1neu
  • Schule innen 2neu
  • Sporthalle neu
  • Treppe Herbstneu
  • Schule 1 Herbst

  • Schule 4 Herbst
  • Schule 6 Herbst
  • letztag Startseite
  • Puchelt
  • MusPro1
  • Beki3slide
  • Puchelt slide
  • Musical1 7
  • Musical1 10
  • Musical1 13
  • Bujuspi 1HP
  • Bujuspi 2HP
  • Bujuspi 4HP
  • Bujuspi 5HP
  • Bujuspi 3HP

header NP Detektivelogo-naturpark

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Falkensteinschule

Wir sind auf dem Weg zur Naturparkschule...Neugierig? Dann einfach "anklicken"...

 

Naturparkschule-News

Grundschule

Grundschule innen klein

Alle Kinder, die bis zum 30.6. das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden nach der aktuellen Stichtagsregelung schulpflichtig.

mehr ...

Elternvertreter

Halle klein

Die Eltern jeder Klasse wählen zwei Elternvertreter. Aktuelle Elternvertreter aller Klassen in diesem Schuljahr:

mehr

Termine

Keine Termine

Ferien

28.10. - 04.11.23Herbstferien 2023
22.12. - 06.01.24Weihnachtsferien 23/24
10.02. - 17.02.24Winterferien / Fasching 24
23.03. - 06.04.24Osterferien 2024
09.05. - 10.05.24Brückentag
18.05. - 01.06.24Pfingstferien 2024
25.07. - 07.09.24Sommerferien 2024

Aktivitäten

Für bestimmte Personengruppen wird die Einrichtung einer Notfallbetreuungsgruppe angeboten. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung sollen in Kürze folgen.

Beachten Sie aber bitte vorab, dass bestimmt Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Betreuung in Anspruch zu nehmen. Weiterhin müssen beide Erziehungsberechtigte (Ausnahme Alleinerziehende) diese Voraussetzungen erfüllen.

Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Auszug aus dem Schreiben der Kultusminsterin Frau Dr.Eisenmann:

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Zur kritischen Infrastruktur zählt insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden oder der/ die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.