Die aktuell geltenden Regelungen an Schulen (ab 25.04.2021) finden Sie unter folgendem Link:
Seit dem 14.02.2022 gilt die neue "Corona-Verordnung Schule". Die wichtigsten Regelungen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Liebe Eltern,
wir alle hoffen, dass wir in nächster Zeit keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Falls es dennoch dazu kommen sollte, können Sie zur Beantragung eines Platzes das unten verlinkte Formular verwenden:
Liebe Eltern,
laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten folgende Dokumente als 2G-Nachweis für Schülerinnen und Schüler:
- Schülerausweis
- Schulbescheinigung
- Kopie des letzten Jahreszeugnisses
- Nachweis eines Schüler-Abos (Fahrkarte / SchoolCard)
- sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule
Mit diesen Dokumenten erhalten auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler Zutritt zu 2G-Veranstaltungen oder in der Alarmstufe beispielsweise Zutritt zur Gastronomie.
DIE SCHULLEITUNG HAT NUN ENTSCHIEDEN, ALLEN KINDERN DER FALKENSTEINSCHULE EINE SCHULBESCHEINIGUNG AUSZUSTELLEN. DIE BESCHEINIGUNGEN WERDEN ÜBER DIE KLASSENLEHRKRÄFTE AUSGETEILT. SIE MÜSSEN DESHALB DIESBEZÜGLICH KEINE WEITEREN SCHRITTE UNTERNEHMEN.
Liebe Eltern,
über die beiden folgenden Links gelangen Sie zur neuesten Corona Verordnung "Schule" sowie zu einer Handreichung, die Ihnen hilfreiche Tipps zu verschiedenen Konstellationen im Zusammenhang mit Corona gibt:
Liebe Eltern,
wir bitten Sie, folgende Information zu beachten:
Da in Baden-Württemberg ab Mittwoch, 17.11.2021, die "Alarmstufe" in Kraft tritt, gilt ab sofort die Maskenpflicht auch wieder während des Unterrichts im Klassenzimmer.
Liebe Grüße
Nico Werner
(Konrektor)
Liebe Eltern,
am Freitagnachmittag (15.10.) erhielten wir nun doch noch eine Nachricht mit der geänderten "Corona-Verordnung Schule", die ab Montag, 18.10.2021, in Kraft tritt.
Liebe Eltern,
sicher haben Sie der Presse bereits entnommen, dass die Kinder ab Montag, den 27.09.2021, dreimal pro Woche getestet werden müssen.
Die Testtage werden dann montags, mittwochs und freitags sein.
Die Kinder bekommen zukünftig 3 Testkits pro Woche ausgeteilt.
Bitte helfen Sie uns, unseren Schulbetrieb so reibungslos wie möglich zu gestalten, indem Sie Ihre Kinder testen und auch das unterschriebene Formular mitgeben.
Sollte dies nicht der Fall sein, darf Ihr Kind die Schule nicht betreten. Dieses Betretungsverbot stellt eine Verletzung der Schulbesuchspflicht dar.
Bitte vermeiden Sie unbedingt diese mehr als unangenehme Situation, insbesondere für Ihr Kind.
Die Maskenpflicht während des Unterrichts bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Damit Sie (und wir) zwischen all den Verordnungen nicht den Überblick nicht verlieren, finden Sie hier eine Zusammenstellung mit Links zum Kultusministerium und den Verordnungen zum Download:
Nachdem die Schulleitung in Absprache mit dem Kollegium beschlossen hat, dass die Falkensteinschule vor den Pfingstferien keinen Wechselunterricht mehr anbietet, können wir erfreulicherweise aber davon ausgehen, dass unsere Schule nach den Pfingstferien (07.06.) wieder mit Präsenzunterricht (unter Pandemiebedingungen) starten kann.
Den Elternbrief mit weiteren Infoarmationen hierzu finden Sie hier:
Elternbrief Präsenz nach Pfingsten (bitte anklicken)
Außerdem haben wir für Sie zum Ausdrucken das Formular, auf welchem Sie pro Woche zwei negative Tests Ihres Kindes bescheinigen müssen:
Liebe Eltern,
unten finden Sie einen WICHTIGEN Brief der Schulleitung. Darin finden Sie alle notwendigen Informationen zur Teststrategie des Landes Baden-Württemberg und zur Umsetzung an unserer Schule ab 19.04.2021.
Informieren Sie bitte auch bekannte Eltern unserer Schule, falls diese das Schreiben noch nicht gelesen haben.
Liebe Eltern,
in folgendem Elternbrief erhalten Sie wichtige Infos zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 sowie erste Infos zur Teststrategie. Es gibt eine Version für Klasse 1 + 2 sowie eine Version für Klasse 3 + 4
Inzwischen haben wir neue Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien erhalten.
Die wichtigsten Infos hierzu hat Frau Fischer in einem Elternbrief für Sie zusammengefasst und erläutert.
Die Situation ist auf Grund weiter steigender Zahlen nach wie vor ungewiss.
In folgendem Elternbrief erhalten Sie die Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien, die wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt geben können:
Elternbrief Ostern (bitte anklicken)
Liebe Grüße und erholsame Ostertage wünscht
Nico Werner (Konrektor)
Liebe Eltern der Falkensteinschule!
Nach einer aktuellen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 19.03.2021 gilt ab Montag, den 22.03.2021, auch an Grundschulen die Verpflichtung, innerhalb und außerhalb des Unterrichtes eine medizinische Maske zu tragen. Übergangsweise kann auch eine sogenannte Alltagsmaske getragen werden, falls die Erziehungsberechtigten bis Montag noch keine medizinischen Masken besorgen konnten.
Im Außenbereich der Schule (Pausenhof) kann die Maske abgenommen werden, falls ein Mindestabstand von 1,50 m eigehalten wird.
Sie haben hierzu bereits am Freitag einen Elternbrief der Schulleitung erhalten.
Liebe Grüße
Nico Werner
(Konrekor)
Ab dem 22.02.2021 werden die Grundschulen wieder schrittweise geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Elternbrief (bitte anklicken):
Liebe Eltern,
aufgrund eines Corona-Ausbruchs in einer Freiburger Kita hat die Landesregierung beschlossen, die Entscheidung über die Öffnung der Grundschulen zu vertagen.
Bis auf Weiteres findet das Home-Schooling in der gewohnten Form statt, ebenso die Notbetreuung.
Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie umgehend.
Materialien, die für Ihr Kind ausgedruckt werden müssen und bei uns zur Abholung bereit liegen, finden Sie zukünftig direkt in der Aula. Fertig bearbeitete Aufgaben können dort ebenso abgelegt werden.
Wir bitten darum, das Sekretariat möglichst nicht zu betreten.
Liebe Grüße
Die Schulleitung der Falkensteinschule
Liebe Eltern,
anbei finden Sie einen Brief der Schulleitung zur aktuellen Situation nach den Weihnachtsferien und zur Notbetreuung.
Liebe Eltern,
heute erreichte uns noch ein Schreiben des Ministerialdirektors mit Infos zum Schulbetrieb nach den Ferien. Frau Fischer hat die wichtigsten Punkte daraus für Sie in einem Elternbrief zusammengefasst.
Sie finden die Briefe hier zum Download:
Liebe Grüße und nochmals frohe Weihnachten wünscht Ihnen
Nico Werner
(Konrektor)
Folgendes Schreiben der Schulpsychologischen Beratungsstelle erreichte uns und wollen wir zur Information an Sie weitergeben:
Der Landkreis Calw hat eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die ab Mittwoch 9.12.2020 gilt. Darin wird unter anderem die Schließung von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten angeordnet. Dies gilt auch für den Schulsport!
Diese Verfügung gilt vorerst bis 23.12.2020.
Sie können die komplette Allgemeinverfügung hier abrufen: Bitte klicken